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Im Totalschadenfall 7'500.- Franken zusätzlich dank optimaler Schadenerledigung

Unternehmer R.P. verstand die Welt nicht mehr. Unverschuldet wurde eines seiner Geschäftsfahrzeuges zum Totalschaden. Er wusste, er hat eine gute eigene Versicherung mit optimaler Deckung. Was er nicht wusste: Die vereinbarte Zusatzdeckung war nach sieben Jahren abgelaufen. Für das achtjährige Fahrzeug gab es nur noch Zeitwertdeckung*.

Das Fahrzeug war vollständig ausgerüstet und gemäss Firmen CI beschriftet. Auch diese Zusatzausrüstungen wurden gemäss Vertragsbedingungen berechnet und entschädigt.

Der Unternehmer hat sich an uns gewendet. Nach eingehender Prüfung war klar: Das Fahrzeug hatte einen wesentlich höheren Wert, da der Nutzwert für das Unternehmen trotz dem Alter noch sehr hoch war.

Während dem sich die Entschädigung der Kaskoversicherung an die klar definierten Vertragsbedingungen orientiert, muss der Schädiger im Haftpflichtfall gemäss SVG Art. 58 den Wiederbeschaffungswert entschädigen.

Im konkreten Fall war diese Differenz gravierend. Dank unserer Intervention wurde der Fall gemäss dem Schweizerischen Strassenverkehrsgesetz abgewickelt. Die Versicherung des Schadenverursachers entschädigte in der Folge 7'500.- Franken zusätzlich.

Wählen Sie uns in jedem Schadenfall als Erstkontakt. Wir suchen die für Sie optimalste Lösung und garantieren Ihnen in jedem Fall die bestmögliche Entschädigung.

* Jede Versicherung hat die Entschädigung im Totalschadenfall unterschiedlich definiert. So entschädigt beispielsweise die Mobiliar gemäss den AVB 04.2019 zusätzlich zum Zeitwert 30%! Eine Faustregel über die bestmögliche Erledigungsart gibt es nicht. Jeder Fall liegt anders.

Wir haben die versicherungstechnischen und juristischen Kenntnisse, um Sie in jedem Fall perfekt beraten zu können.


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