SCHADENSTEUERUNG - FLÜCKIGER AG blechschaden.ch

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SCHADENSTEUERUNG

Die meisten Versicherungen betreiben die Schadensteuerung weniger aggressiv als noch vor einigen Jahren. Obwohl wir keine Verträge mit Versicherungen eingehen, geniessen wir bei allen Gesellschaften eine hohe Reputation und Glaubwürdigkeit.

Wenn Sie uns mit der Instandsetzung beauftragen, freuen wir uns. Kurz die wichtigsten Fakten:

Haftpflicht
Der Schaden wurde von einem Dritten verursacht

Es gibt keinerlei Einschränkungen. Sie haben absolut freie Werkstattwahl. Jegliche Empfehlung/Weisung/Verpflichtung seitens der haftpflichtigen Versicherung oder des Schadenverursachers können Sie vollständig ignorieren.
Kasko mit freier Garagenwahl
Ihre Versicherung ist leistungspflichtig

Es gibt keinerlei Einschränkungen. Sie haben absolut freie Werkstattwahl. Einige Versicherungen zahlen Ihnen einen Betrag, wenn Sie in den Vertragsbetrieb der Versicherung gehen. Der Vertragsbetrieb arbeitet billiger und hält sich an alle Anweisungen der Versicherung. Das kann auch eine eingeschränkte Instandsetzung beinhalten. Die Qualität ist unterschiedlich.
Kasko ohne freie Garagenwahl
Ihre Versicherung ist leistungspflichtig

Wenn Sie einen Vertrag ohne freie Wahl der Garage abgeschlossen haben, erhöht sich der Selbstbehalt, wenn Sie nicht den vorgeschriebenen Betrieb akzeptieren. Dieser «Strafselbstbehalt» beträgt in der Regel CHF 500. Ausnahmen sind möglich. Wenn Sie in Betracht ziehen, im Falle eines Schadens die hohe Flückiger-Qualität und den umfassenden Service in Anspruch zu nehmen, raten wir von solchen Verträgen ab.


Weitere Informationen zur Schadensteuerung

Vor rund 25 Jahren wurde die Idee der Schadensteuerung (Naturalrestitution anstelle monetärer Entschädigung) aus dem angelsächsischen Raum importiert.

Nach sorgfältigem Abwägen haben wir uns trotz entsprechenden Angeboten seitens der Versicherungen entschieden, keine diesbezüglichen Verträge einzugehen. Drei wesentliche Punkte haben zu diesem Entscheid geführt:

  1. Durch die Abhängigkeit kann der Vertragsbetrieb der Versicherung den Fahrzeughalter nicht mehr unabhängig und neutral beraten und dessen Interessen im Härtefall nicht gegen die Versicherung durchsetzen.
  2. Die Einflussnahme auf die Reparaturausführung kann durch die Versicherung so gross sein, dass nicht die perfekte Ausführung im Fokus steht, sondern billige Methoden wie beispielsweise die punktuelle Ausbesserung. Die Einflussnahme der Versicherung kann in extremis sogar sicherheitsrelevant sein.
  3. Der Vertragsbetrieb der Versicherung wird abhängig vom Goodwill der Versicherung. Das Klumpenrisiko verstärkt sich zu Gunsten einiger wenigen grossen Versicherungen.

Zu Beginn der Schadensteuerung haben die unterschiedlichen Interessen zu grossen Problemen und zum Teil auch harten Auseinandersetzungen geführt. Dies hat sich in den letzten Jahren erfreulich normalisiert.

Folgende zwei Dokumente orientieren noch etwas vertiefter zum Thema:

Factsheet Schadensteuerung (2014, nicht mehr ganz aktuell)

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