TOTALSCHADEN 2 - FLÜCKIGER AG blechschaden.ch

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Wenn ist ein Fahrzeug ein Totalschadenfall

Unverschuldeter Schaden (Haftpflicht):

Juristisch ist es klar. Sind bei einem Haftpflichtschaden die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert des Autos, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. In Ausnahmesituationen dürfen die Reparaturkosten sogar über dem Zeitwert liegen.

Kaskoschaden:

Handelt es sich um einen Kaskoschaden, gelten die AVB. Wenn die Abwicklung bei einem unverschuldeten Schaden über die eigene Kaskoversicherung lukrativer ist, beachten wir dies und wickeln den Schaden über diese ab. Diese wiederum regressiert den Betrag bei der Versicherung des Verursachers. Somit fällt kein Selbstbehalt und keine Rückstufung an.

Der geschädigte Automobilist hat also das Recht, das Fahrzeug reparieren zu lassen, auch wenn die Kosten gleich hoch oder in speziellen Fällen sogar höher sind als die Ersatzbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges.

Dieses Recht ist keine Pflicht: Grundsätzlich ist bei jedem grösseren Schaden eine Erledigung auf der Basis kommerzieller Totalschaden möglich. Beispiel:

Das beschädigte Fahrzeug hat einen Zeitwert von CHF 10‘000.-. Die Reparaturkosten betragen rund CHF 9‘000.-

Variante A:
Der Kunde wünscht Reparatur, die Versicherung muss die Reparaturkosten vollständig übernehmen.

Variante B:
Der Kunde wünscht keine Reparatur, die Versicherung entschädigt dem geschädigten Automobilisten auf Zeitwertbasis CHF 10‘000.-. Das beschädigte Fahrzeug geht in den Besitz der Versicherung über. Diese verkauft das Fahrzeug.

Natürlich ist Variante B für die Versicherung ein gutes Geschäft: Aufgrund der besonderen Marktsituation für beschädigte Fahrzeuge werden die Kosten massiv reduziert. Beschädigte Autos lassen sich oft weit über dem realen Schweizer Marktwert verkaufen. Diese Fahrzeuge werden in Länder mit einem tiefen Lohnniveau verkauft. Die Reparatur wird dadurch billiger und entsprechend hat das exportierte Auto dort einen höheren Wert als in der Schweiz. Handelt es sich um ein gesuchtes Modell, kann das in unserem Beispiel durchaus bis zu CHF 4‘000.- betragen! Die Versicherung verdient also mit der Variante B rund 3‘000 Franken.

Wir stellen fest, dass einige Versicherungen (nicht alle!) versuchen, unabhängig vom Kundenwunsch, diese Variante aus rein monetären Gründen zu priorisieren. Diese Gesellschaften schulen ihre Mitarbeiter entsprechend, um geschädigte Automobilisten zu der Variante Entschädigung auf Zeitwertbasis zu überreden. Leider gehen diese Gesellschaften oft nicht auf den Kundenwunsch ein, sondern sind nur auf den eigenen Vorteil bedacht.

Wählen Sie als Erstkontakt bei jedem Schadenfall uns aus. Wir werden Sie vorgängig über alle Fakten objektiv informieren. Entscheiden Sie sich in Ruhe. Stimmen muss es für Sie!

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