Korrekt repariert 1 - FLÜCKIGER AG blechschaden.ch

Direkt zum Seiteninhalt

Korrekt repariert 1

Immer mehr Fahrzeuge werden nicht korrekt repariert. Falsche Reparaturen können sicherheitsrelevant sein. Oft wird unter Kostendruck der Versicherungen nicht korrekt repariert. Ein sehr extremes Beispiel können Sie hier nachlesen.

Auch wir hatten einen Fall, bei dem wir uns nur mit enormen Aufwand für die richtige Reparatur durchsetzen konnten.

Schaden an VOLVO XC 90

Bei dem knapp halbjährigen Fahrzeug mit einem Neupreis von gegen CHF 90'000.- wurde die Seite stark beschädigt. Die B-Säule war deformiert. Der Mitarbeiter der zuständigen Versicherungsgesellschaft verweigerte uns die Kostenübernahme für die elektronische 3D-Vermessung. Nur eine solche Vermessung stellt sicher, dass das Fahrzeug korrekt gemäss Fahrzeughersteller repariert werden kann. Interventionen bis zum Schadenchef der entsprechenden Versicherung blieben erfolglos.

Nach umfangreichen Abklärungen und Gutachten durch Dritte wie auch Abklärungen beim Hersteller bekamen wir die Freigabe für eine korrekte Instandsetzung. Die Mehrkosten von rund 8'000 Franken wurden von der Versicherung beglichen. Das Fahrzeug wurde korrekt repariert und hat wieder alle Sicherheitsmerkmale, welcher der Automobilhersteller VOLVO definiert. Dank unserer Hartnäckigkeit ist die hohe Sicherheit des VOLVO XC 90 uneingeschränkt wiederhergestellt.

Die leistungspflichtige Versicherung versucht mit viel Aufwand, Schäden zu den eigenen Vertragsbetrieben zu steuern. Diese arbeiten billiger. Was, wenn das Auto dort repariert worden wäre?

Die innere Verstärkung besteht aus ultrahochfestem BOR-Stahlblech und darf nicht gerichtet werden. Dank der elektronischen Vermessung wurde die Abweichung festgestellt.

Das neue Originalbauteil aus ultrahochfestem BOR-Stahl für grösste Sicherheit der Insassen.

Das Fahrzeug vor dem Lackieren. Qualitativ und sicherheitstechnisch von einem unbeschädigten Automobil nicht zu unterscheiden. Dank lebenslanger Garantie resultiert keine Wertminderung.


Ausschnitt aus der Nachricht der Versicherung. Sie lehnt alle Positionen für die notwendige elektronische Vermessung und dazu notwendige Zusatzarbeiten ab. Aus Datenschutzgründen verzichten wir auf die Nennung der Versicherungsgesellschaft. Der Fall ist aber authentisch und lässt sich rechtsgenüglich beweisen.


Zurück zum Seiteninhalt