FAHRZEUGWERT
Der Wert eines Fahrzeuges hat unterschiedliche Begriffe. Je nach Situation kommen diese zur Anwendung.
Katalogpreis
Wie der Name es sagt, handelt es sich um den Preis gemäss der beim Verkauf gültigen Preisliste / Onlinepublikation inkl. Zubehör.
Kaufpreis
Dabei handelt es sich um den Preis, welcher für das Fahrzeug (neu oder gebraucht) effektiv bezahlt wurde.
Zeitwert
Dabei handelt es sich um den Wert des Fahrzeuges an einem definierten Zeitpunkt. Der Wert kann mittels Wertermittlungssystemen (z.B. Eurotax) berechnet werden. Dabei handelt es sich immer nur um eine Annahme. Der effektive Wert kann nur durch den Verkauf ermittelt werden. Versicherungen können die Berechnungsgrundlagen für den Zeitwert in den AVB definieren (z.B. Eurotax, VFFS usw.). Diese gelten nur bei Rechtsgeschäften, in welche die eigene Versicherung involviert sind. Bei Haftpflichtfällen (Fahrzeug wird von Dritten ohne eigene Schuld beschädigt) gelten diese nicht.
Wiederbeschaffungswert
Dieser Wert orientiert sich am Preis, welcher aufgewendet werden muss, um ein identisches Fahrzeug kaufen zu können. Dabei müssen die wesentlichen Eigenschaften identisch sein. Dies sind insbesondere:
- Fahrzeugmarke, Modell und Version
- Fahrzeugalter
- Kilometerleistung
- Fahrzeugzustand
- Getriebe
- Motorenleistung
- Antrieb
- Ausstattung, Extras usw.
- Farben
- Besitzverhältnisse
- usw.
Entschädigung bei Totalschaden
Handelt es sich um einen Totalschaden (siehe separate Definition), kommen situativ unterschiedliche Entschädigungen zur Anwendung:
Haftpflicht
Geschuldet ist auf jeden Fall der Wiederbeschaffungswert. Da es sich bei einem gebrauchten Fahrzeug gemäss OR um eine Speziesware handelt, ist der Wiederbeschaffungswert unter Umständen schwierig zu definieren und entsprechend Verhandlungssache. Einen Anhaltspunkt können Angebote auf Verkaufsplattformen wie Autoscout usw. liefern. Wir beraten Sie als geschädigten Automobilisten auf jeden Fall seriös um umfassend.
Kasko
Die Entschädigung orientiert sich nach den AVB (Allgemeine Vertragsbedingungen).
Entschädigung auf Zeitwertbasis
Handelt es sich um keinen Totalschaden gemäss AVB in Kaskofällen oder gemäss den rechtlichen Grundlagen im Haftpflichtfall und Sie verzichten auf eine Reparatur, ist eine Erledigung auf der Basis des Zeitwertes des Fahrzeuges möglich.
Der Zeitwert und somit die Entschädigung ergeben sich in diesem Fall aus den Instandsetzungskosten und dem Verkauf des beschädigten Fahrzeuges. In diesem Fall entschädigt die Versicherung die Reparaturkosten. Im Haftpflichtfall werden 100% der Kosten entschädigt, im Kaskofall gemäss AVB. Ohne entsprechende Regelung beträgt die Entschädigung 100% des Schadens.
Die Erledigung auf Basis des Zeitwertes kann sowohl vom Instandsetzungsbetrieb wie auch von der Versicherung angeboten werden.