Auto-Abo – Einschränkungen im Schadenfall
Ein Auto-Abo wird oft wie ein Fahrzeugkauf wahrgenommen. Rechtlich ähnelt es jedoch einer Langzeitmiete. Das Fahrzeug gehört nicht Ihnen. Entsprechend müssen erhebliche Einschränkungen in Kauf genommen werden.
Je nach Anbieter ist vertraglich geregelt, wie im Schadenfall vorzugehen ist. Reparaturen dürfen teilweise nur nach vorgängiger Meldung oder Freigabe erfolgen oder müssen nach den Weisungen des Anbieters ausgeführt werden.
Unser Rat: Klären Sie im Zweifelsfall vor der Reparatur mit Ihrem Abo-Anbieter ab, wie vorzugehen ist. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen oder Diskussionen bei der Schadenabwicklung oder der Fahrzeugrückgabe.
Gerne beraten wir Sie und unterstützen Sie bei Bedarf auch bei der Abklärung mit Ihrem Abo-Anbieter.