FAQ - FLÜCKIGER AG blechschaden.ch

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Häufige Fragen rund um die Schadeninstandstellung beantworten wir hier. Wenn Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, verwenden Sie das Formular. Sie hören auf jeden Fall von uns!

Flückiger AG ist bekannt für perfekte Instandsetzungen von komplexen Schäden an aktuellen Automobilen, speziell in der Premiumklasse. Kann ich auch meinen älteren Kleinwagen bringen?
Ja, unbedingt! Wir behandeln jedes Fahrzeug sorgfältig und reparieren auch ein älteres Auto so, dass die Instandsetzung sämtliche Sicherheitsanforderungen zu 100% erfüllt. Zudem finden wir, dass auch Besitzer von älteren Fahrzeugen* das Recht auf eine fachtechnisch korrekte Arbeit haben. Auch ein älteres Auto sollte nicht zur Zweifarbigkeit "geflickt" aussehen. Dank eines ausgeklügelten Berechnungssystems stellen wir zudem eine verursachergerechte Verrechnung sicher. So dass der Besitzer eines älteren Kleinwagens nicht für die Einrichtung und die Ausbildung welche wir für Audis, BMWs, Porsches und so weiter benötigen, bezahlen muss.
*Anmerkung: Young- und Oldtimer reparieren wir nicht (Ausnahmen: Klassiker von BMW, Mercedes, Porsche usw., bei denen die Ersatzteilbeschaffung problemlos möglich ist).

Ist mein Auto nach einem grösseren Schaden ein Unfallfahrzeug?
Von einem Unfallfahrzeug sprechen wir, wenn die Fahrzeugstruktur massiv beschädigt ist. Aktuelle Automobile sind so konstruiert, dass die Energie ausserhalb dieser Zone aufgenommen wird. Ist der Schaden so gross, dass die Struktur beschädigt ist, handelt es sich in aller Regel um einen Totalschaden. Wir reparieren keine Autos, welche nachher als Unfallfahrzeuge gelten.



Was bedeutet unfallfrei?
Der Begriff unfallfrei ist selbsterklärend: Wenn ein Fahrzeug noch keinen Schaden hatte, ist es unfallfrei. Gemäss Rechtsprechung ist auch ein kleiner Schaden ein Unfall. Es kann sich durchaus um einen Bagatellschaden handeln. Der Begriff garantiert unfallfrei ist deshalb kaum zu verwenden. Schon bei Neufahrzeugen werden kleinere Schäden in Stand gesetzt. Wird diese Arbeit fachgerecht nach Herstellervorschrift ausgeführt, sind Mängel sehr selten. Bei uns haben Sie die Sicherheit, dass wir eine lebenslange Garantie gewähren.


Habe ich nach einem Schaden Anspruch auf Minderwertentschädigung?
Bei jedem Produkt/Werk besteht das Risiko eines Mangels. Wird dieser Mangel nach Ablauf der Gewährleistungs- und/oder Garantiedauer festgestellt, trägt der Käufer/Auftraggeber das Risiko. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre. Aufgrund dieses Risikos vermindert sich theoretisch der Wert eines instand gesetzten Fahrzeuges. Je neuer das Fahrzeug ist und umso komplexer der Schaden ist, umso höher ist der theoretische Wertverlust. Dieser Wertverlust tritt übrigens unabhängig von der Schadenart ein. Bei selbstverschuldeten Schäden wird er jedoch nie ausgeglichen. Unser Ziel ist es, diesen theoretischen Wertverlust zu 100% zu eliminieren. Dies erreichen wir einerseits mit unseren allerhöchsten Qualitätsstandards und andererseits mit der lebenslangen Garantie. Ein allfälliger Mangel – er ist zwar bei uns glücklicherweise sehr selten – wird also in jedem Fall ohne Kostenfolge übernommen. Stellen wir aufgrund der Komplexität des Schadens und der Fahrzeugkategorie (Premium- und Luxusklasse) einen Fahrzeugminderwert fest, werden wir Sie darüber informieren. Wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, werden wir Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Forderung gegenüber der Versicherung behilflich sein.

Weitere Infos über das Thema finden Sie hier: www.swissgarant.ch/recht-technik/minderwert-wertminderung/

Ich habe von meinem Kollegen von Smartrepair gehört. Machen Sie das auch?
Unter Smart- oder Spotrepair – es sind weitere Namen gebräuchlich – verstehen wir eine punktuelle Ausbesserung eines kleinen, örtlich begrenzten Lackschadens.

Solche Günstigreparaturen werden vor allem im Gebrauchtwagenmarkt (Leasingrückläufer usw.) ausgeführt. Sie sind nie gleich hochwertig wie ein vollflächiges Lackierverfahren. Der Lackübergang ist nur begrenzt beständig bezüglich UV-Strahlen. Zudem kann bei wiederholtem, abrasivem Polieren eine Randzone auftreten. Deshalb bieten wir auf diese Arbeiten auch nur eine beschränkte Garantiedauer.

Ob eine punktuelle Lackierung Sinn macht, muss situativ entschieden werden (Position, Farbton, Kundenanspruch, Fahrzeugalter usw.). Mit dem Produkt autospa.ch bieten wir Kleinschadenreparaturen an.

Die Antwort auf Ihre Frage fehlt?
Auf der Homepage von Swissgarant finden Sie viele weitere technische und juristische Erklärungen. 


Weitere Fragen können Sie bequem gleich hier stellen. Auf jeden Fall erhalten Sie Antwort, wenn Sie uns Ihre Mailadresse angeben. Veröffentlicht werden Fragen und Antworten, welche von allgemeinem Interesse sind.



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